Netzwerkbeziehungen im System des Zivilrechts
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Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Einordnung von Netzwerken. Hierfür wird zunächst das Verständnis von Netzwerken in der Soziologie, den Wirtschaftswissenschaften, der Politik und der Geographie analysiert. Sodann beschäftigt sich das Werk mit der Anerkennung von Netzwerkbeziehungen in der Rechtsordnung. Die juristische Beurteilung beginnt mit der Frage, ob und inwieweit Beziehungen zwischen Netzwerkakteuren dem Vertragsrecht unterliegen. Eine wesentliche Herausforderung stellt insoweit bereits die bipolare Ausgangslage bei den meisten gesetzlichen Normierungen dar. Ferner erfolgt eine Sichtung des Gesellschafts-, Sachen-, Bereicherungs- und Deliktsrechts. Gerade letztere Rechtsgebiete sind wichtig, weil netzwerkorientierte Handlungen nicht notwendig im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis stehen müssen. Abschließend werden spezielle Handlungsformen juristisch betrachtet, die nach wirtschaftswissenschaftlicher Sicht eine besonders hohe Netzwerkorientierung aufweisen.