Analoge Anwendung der Verordnung über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel auf Medizinprodukte?
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Dem Problem der Erosion des Patentschutzes von Arzneimitteln aufgrund ihres hohen Studien- und Zulassungsaufwands ist der europäische Gesetzgeber durch die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats im Wege der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 begegnet. Bis auf Pflanzenschutzmittel sind derzeit jedoch keine weiteren Erzeugnisse zertifikatsfähig. Besonders problematisch ist dies im Hinblick auf Medizinprodukte. Sie verfolgen den gleichen Zweck wie Arzneimittel und können – zumindest unterstützend – eine arzneiliche Wirkung entfalten. Die Arbeit geht der Frage nach, ob Medizinprodukte unter analoger Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 Zertifikatsschutz erhalten können. Insbesondere wird die Arzneimittelzulassung mit dem Konformitätsbewertungsverfahren (und ggf. Konsultationsverfahren) für Medizinprodukte verglichen. Weiteres Anliegen ist die kritische Auseinandersetzung mit der Handhabung ergänzender Schutzzertifikate durch den europäischen Gesetzgeber und den Gerichtshof der EU.