Zwischen akademischer Freiheit und staatlicher Kontrolle
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Wie frei sind die Universitäten von Einmischungsversuchen durch die Politik? Diese Frage ist ein zentraler Streitpunkt von Hochschulreformen der Vergangenheit und der Gegenwart. Die preußische Kuratorialsatzung, die an der Universität Münster bis 1970 existierte, gilt in dieser Hinsicht als besonders brisant: Denn der Kurator war der „Vertreter des Wissenschaftsministers vor Ort“ und verfügte über weitreichende Befugnisse in der Hochschulverwaltung. Satzungsbedingt war damit immer ein Repräsentant der jeweiligen Regierung in die Belange der Universität eingebunden. Der Kurator agierte an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik. Die vorliegende Untersuchung analysiert die Mechanismen der Kuratorialverwaltung am Beispiel der Universität Münster. Im Fokus stehen dabei zwei Fragen: War es möglich über dieses Amt eine wechselseitige Mobilisierung der Politik durch die Wissenschaft oder umgekehrt an der Universität zu erwirken und inwieweit wirkten sich die politischen Brüche von 1933 und 1945 auf die Hochschulverwaltung aus?