Encyklopädie der Rechtswissenschaft
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Die in zwei Bänden vorliegende »Encyklopädie« aus dem Jahr 1904 verfolgt den Zweck, »einerseits den Stand der gegenwärtigen deutschen Rechtswissenschaft aufzuzeigen, andererseits den Fortschritt anzubahnen und neue Keime in die Entwicklung der Jurisprudenz zu legen. Die Rechtsforschung ist in den letzten dreißig Jahren in vielem eine andere geworden. Das bürgerliche Recht, die historischen Studien des römischen, deutschen und kirchlichen Rechtes haben ganz andere Wege eingeschlagen, Philosophie und Rechtsvergleichung haben ein neues Angesicht gewonnen, das Strafrecht ist in ein neues Stadium der Forschung eingetreten, die Prozeßwissenschaft ward geschichtlich und konstruktiv neu gebaut, das internationale Privatrecht neu belebt, das Handelsrecht wesentlich erweitert, vor allem ist aber auf allen Gebieten des öffentlichen Rechts ein erfreulicher Aufschwung zu verzeichnen. Die frühere einseitige Methode des Rechtsstudiums wurde überwunden, indem auch das öffentliche Recht eine wesentlich konstruktive Bearbeitung erfuhr und so dem bürgerlichen Rechte ebenbürtig geworden ist. Möge die »Encyklopädie« eine Zeugin der Errungenschaften sein, welche die deutsche Rechtswissenschaft heute auf allen diesen Gebieten zu verzeichnen hat; möge sie zum eifrigen Weiterstudium anregen!« (aus dem Vorwort)