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Die Novelle des Hochschulgesetzes, das neue Hochschulpersonalgesetz und das Universitätsklinikagesetz spiegeln die Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts wider, das stark vom Wettbewerbsprinzip geprägt ist. Die Stärkung der Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat zielt auf eine größere Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat ab. Dabei wird die Binnenautonomie, einst eine zentrale Forderung des HRG und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der Wissenschaft, zurückgedrängt, was zu einer Einschränkung der Rechte des Senats und der Fakultäten führt. Diese Entwicklung wird vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof unterstützt. Ob der Wechsel hin zum Ökonomismus die positive Entwicklung der Hochschulen in Bayern begünstigt, bleibt abzuwarten. Die Rechtsanwender sind nun gefordert, den Willen des Gesetzgebers umzusetzen, während die Wissenschaft diese Entwicklung konstruktiv-kritisch begleiten sollte. Der Inhalt umfasst verschiedene Kapitel: Grundlagen der bayerischen Hochschulen, Aufgaben wie Lehre, Forschung und Evaluation, Hochschulorganisation, Kunst- und Fachhochschulen, nichtstaatliche Hochschulen, Hochschulmedizin, Hochschulfinanzierung und -aufsicht sowie das Studentenwerk.
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Hochschulrecht im Freistaat Bayern, Max Emanuel Geis
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- 2017
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