UNGEZIEFER UNTER DER BETONPLATTE – SOZIALDEMOKRATIE – INFRASTRUKTUR UND BEGRIFFE UNGEWOLLTER ZWANGSLÄUFIGKEIT
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Das gutmütigste und am heftigsten, milde lächelnde aller Strafgesetze ist das „Grundgesetz“ selbst – es sollte im Grunde „Strafgrundgesetz“ oder „Grundstrafgesetz“ heißen: Das Grundgesetz ist nichts Anderes als eine 1949 übernommene „Neuauflage der Sozialistengesetze“ und ihrer „Milderung per Sozialversicherung“: Grundgesetz 1949 = f(Sozialistengesetze 1878; Sozialversicherung 1883). Das „Grundgesetz“ ist in der Formulierung des Widerstandsrechtes nicht etwa veranlagt, die Sozialdemokratie zu schützen, sondern seine Verfassung bzw. Ordnung aus Gewalt, Zwang und vor sozialdemokratischen Störungen zu feien die ihrem kranken Schaffen entgegenzuwirken. Insofern gewinnen Negative Koalitionsfreiheit, der Schutz des Außenseiters vor Koalitionszwang und die Vermeidung von Disparitäten in der Verhandlungsstärke eine im übertragenen Sinne ganz elementare, auf die deutsche Staatsbürgerschaft bezogene, verfassungsmäßige Bedeutung: Schutz vor deutschnationalen Zwängen unter dem Schirm „gewalttätiger ‚Sozialdemokratie‘“ zu gewährleisten. Hieraus ist nicht die Zurückweisung der Deutschen Staatsbürgerschaft und Verfassung zu verstehen, sondern die Ablehnung gewalttätiger Phänomenologien der Passiva und Aktiva an Gewalt und Zwang im „Strafrichtergewand der Sozialdemokratie“ im völligen Gegensatz zum eigentlichen friedlichen Sinn und konstruktiven Zweck der Sozialdemokratie stehend. : EINLEITUNG TEIL VOLKSWIRTSCHAFTLICHER VERFEHLUNGEN TEIL SOZIALPOLITISCHER VERDRÄNGUNGEN TEIL VERFASSUNGSMÄSSIGER VERIRRUNGEN DER AUSLEGUNG VON „RECHT“ UND „SICHERHEIT“ TEIL PSYCHOLOGISCHER VERWIRRUNGEN DER BERUFUNG AUF ‚KRANKHEIT‘ UND ‚GESUNDHEIT‘ ANHANG – GLOBALE BIGOTTERIE, BILDUNGSLÜCKEN UND SPRACHDEFIZITE– DESHALB IN BILDERN ERKENNTNISQUELLEN