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Rechtsprechung und Parlamentsgesetz

Überlegungen zu Anliegen und Reichweite eines allgemeinen Vorbehalts des Gesetzes

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Was wären Gerichte ohne das Gesetz? Im verfassungsrechtlichen Diskurs unter dem Grundgesetz ist mitunter eine gewisse Skepsis gegenüber den Kompetenzen der Rechtsprechung auszumachen. Weitgehend ungeklärt ist die Frage, ob auch ihr gegenüber der so genannte allgemeine Vorbehalt des Gesetzes gilt. Dieses Instrument besagt, dass die Verwaltung - jedenfalls in „wesentlichen“ Fragen - keine eigenen Entscheidungen treffen darf, sondern auf eine Vorentscheidung des Gesetzgebers angewiesen ist. Teilweise wird verlangt, diesen Grundsatz auch auf die Gerichte anzuwenden. Gerade auf Grund ihrer besonders kargen demokratischen Legitimation seien auch sie stets auf eine gesetzliche Grundlage angewiesen, sobald es um „wesentliche“ Fragen geht. Vor dem Hintergrund historischer und rechtsanwendungstheoretischer Überlegungen begegnet Philipp Lassahn solchen Ansätzen und stellt dabei auch die Vorstellung eines verfassungsrechtlich gebotenen „Legitimationsniveaus“ in Frage.

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Rechtsprechung und Parlamentsgesetz, Philipp Lassahn

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2017
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