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Das Verbot überraschender Rechtsanwendung im ordentlichen Verfahren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung

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Kann die Rechtsanwendung im Zivilprozess überraschen? Wann wird Recht überraschend angewendet? Ist überraschende Rechtsanwendung im ordentlichen Verfahren verboten? Unter welchen Voraussetzungen? Um Antworten auf diese Fragen zu finden, baut die vorliegende Dissertation auf einer Darlegung der tradierten Art der Arbeitsteilung im Zivilprozess auf, welche den Parteien die Verantwortung für den Sachverhalt und dem Gericht die Verantwortung für die Rechtsanwendung auferlegt. Dabei wird auch die Wechselwirkung zwischen Sachverhaltsfeststellung und Rechtsanwendung aufgezeigt. Anschliessend widmet sich die Arbeit den Verfahrensgrundsätzen des rechtlichen Gehörs, von Treu und Glauben und der gerichtlichen Fragepflicht nach Art. 56 ZPO. Eingehend werden insbesondere Rechtsprechung und Lehre zum Anspruch auf vorgängige Orientierung und zum Recht auf Akteneinsicht sowie zu den offensichtlich unvollständigen Parteivorbringen analysiert und gewürdigt. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse wird ein eigener Lösungsansatz zur Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen überraschende Rechtsanwendung im ordentlichen Verfahren verboten ist.

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Das Verbot überraschender Rechtsanwendung im ordentlichen Verfahren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, Roland Sarbach

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2017
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