Zivilrechtlicher Anlegerschutz in der Marktmissbrauchsverordnung
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Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, ein in sich schlüssiges, zeitgemäßes und dogmatisch tragfähiges Konzept des zivilrechtlichen Anlegerschutzes unter Berücksichtigung der neuen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) zu entwickeln. Unter kritischer Betrachtung der Rechtsprechung und Literatur zur bisherigen Rechtslage sowie der Heranziehung der aktuellen Situation im nationalen und europäischen Wettbewerbsrecht, werden deutliche Änderungen des untersuchten Bereichs angeregt. Vorgeschlagen wird, den zivilrechtlichen Anlegerschutz als weitere Säule der Rechtsdurchsetzung neben den verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionierungen und Maßnahmen zu begreifen. Konsequenterweise sind die untersuchten MAR-Vorschriften zu Ad-hoc-Publizität, Marktmanipulation, Insiderhandel und Directors’ Dealings als Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zu qualifizieren. Im Rahmen des Schadensersatzanspruchs sollte eine Haftung erst ab grob fahrlässigem Handeln greifen, wobei für ein solches eine gesetzliche Vermutung vorgeschlagen wird. Ersatzfähig sollte bei kapitalmarktrechtlichen Ansprüchen stets nur der Kursdifferenzschaden sein, wobei es hier nicht auf die spezielle Anspruchsgrundlage ankommt. Neben vorgenannten werden noch weitere Einzelheiten der Ansprüche aus § 823 Abs. 2 und § 826 BGB im kapitalmarktrechtlichen Kontext herausgearbeitet. Schließlich werden Überlegungen zur Ausgestaltung des prozessualen Rahmens für Anlegerschäden angestellt, wobei sich für eine Ausweitung des Kapitalmusterverfahrensgesetzes hin zu einer echten Gruppenklage nach dem Opt-in-Modell ausgesprochen wird.