Die Finanzierung kommunaler Krankenhäuser
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Die Sicherstellung der stationären Gesundheitsversorgung rückt zunehmend in den Fokus von Politik und Rechtswissenschaften. Diese Studie untersucht einen Aspekt, der in jüngster Vergangenheit Gegenstand eines Musterverfahrens war, das bis zum BGH geführt wurde. Die Landkreise unterstützen Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft vermehrt durch einen Verlustausgleich oder durch die Übernahme von Bürgschaften, um sie vor einer Insolvenz zu retten. Die privaten Wettbewerber kritisieren dieses gesetzlich nicht geregelte Vorgehen insbesondere unter Verweis auf das unionsrechtliche Beihilfeverbot in Art. 107 AEUV. Die Studie zeigt zunächst die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf, die für viele kommunale Krankenhäuser existenzbedrohend sind. Anschließend wird untersucht, inwieweit die finanzielle Unterstützung der Trägerkommune dem unionsrechtlichen Beihilfeverbot für öffentliche Unternehmen aus Art. 106 Abs. 1 und Art. 107 Abs. 1 AEUV unterfällt. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der zuletzt wieder intensiver diskutierten Frage, wann eine solche Unterstützung den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt und wann eine Tätigkeit mit rein lokalen Auswirkungen anzunehmen ist. Die finanzielle Unterstützung lässt sich schließlich rechtfertigen, wenn die stationäre Versorgung durch kommunale Krankenhäuser als Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Art. 106 Abs. 2 AEUV einzuordnen ist. Diesen Weg ist der BGH in seinem jüngsten Urteil gegangen. Damit greifen verschiedene Ausnahmen zum Beihilfeverbot aus der Altmark-Trans-Rechtsprechung des EuGH und aus umfangreichem Sekundärrecht. Die einzelnen Voraussetzungen werden mit Blick auf die Praxis umfassend analysiert.