Die Verwaltungsrechtswissenschaft in der frühen Bundesrepublik (1949-1977)
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Mit der Gründung der Bundesrepublik begann für die Verwaltungsrechtswissenschaft eine neue Phase. Die Vertreter des Fachs knüpften zwar überwiegend an die Konzepte an, die schon in der Weimarer Republik und der konstitutionellen Monarchie entwickelt worden waren. Zugleich stellte sich aber die Frage, inwieweit das neue Grundgesetz sowie die verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung Veränderungen in der Dogmatik erforderlich machten. Die Beiträge des vorliegenden Bandes untersuchen, wie die neuen Rahmenbedingungen von der Verwaltungsrechtswissenschaft der frühen Bundesrepublik verarbeitet wurden. Dabei wird eine personenbezogene Perspektive gewählt, um zu rekonstruieren, welche Themen die Disziplin und ihre Vertreter beschäftigt haben. Während der erste Teil des Bandes Beiträge über einzelne Verwaltungsrechtswissenschaftler enthält, kommen im zweiten Teil einige einflussreiche Verwaltungsrechtler zu Wort, die sich bereits in der frühen Bundesrepublik an den wissenschaftlichen Debatten beteiligt haben.