Verfassungsentwicklung I
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Japan und Deutschland haben von jeher einen intensiven (Verfassungs-)Rechtsdialog gepflegt. Sosehr dabei gerade von japanischer Seite immer wieder das deutsche Modell eines jurisdiktionellen Verfassungsstaates als Referenz genommen wird, so wenig darf übersehen werden, dass nicht zuletzt durch die völlig unterschiedlichen Verfassungsgerichtssysteme einerseits und die Verfassungsänderungspraxis andererseits die Aktualisierung und Fortschreibung der jeweiligen Verfassung sehr unterschiedliche theoretische Konzepte und praktische Wege hervorgebracht haben. Im Rahmen des Deutsch-Japanischen Verfassungsgesprächs 2015 wurden die Übereinstimmungen, Kontraste und Spannungen in Sachen „Verfassungsentwicklung“ von Staatsrechtler(inne)n von 13 japanischen und 12 deutschen Rechtsfakultäten in Tokio herausgearbeitet und diskutiert. Das Deutsch-Japanische Verfassungsgespräch 2017, welches ebenfalls dokumentiert werden wird, wird sich unter dem Titel „Verfassungsentwicklung II“ der institutionellen Seite, sprich: der Verfassungsentwicklung durch Verfassungsgerichte zuwenden.