200 Jahre Bündner Strafvollzug
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Verfasser: Matthias KusterDie Justizvollzugsanstalt Sennhof – oder einfach der Sennhof – ist weit über die Grenzen von Chur hinaus jedermann bekannt. Dies nicht zuletzt, weil die Anstalt am Rande der Altstadt bereits seit 1817 als Gefängnis bzw. «Zuchthaus» in Betrieb ist. Erbaut in einer Zeit, in welcher der Kanton Graubünden erst im Entstehen begriffen war und ein schriftliches, einheitliches Strafrecht noch fehlte, konnte das erste kantonale bündnerische Gefängnis bis heute überdauern. Es wurde jedoch immer wieder wegen seiner Mängel, insbesondere solcher baulicher Art, kritisiert. Nun wird die in die Jahre gekommene Justizvollzugsanstalt nach Realta in der Gemeinde Cazis verlegt. Grund genug, das 200-jährige Bestehen des Sennhofs mit einer Jubiläumsschrift zu würdigen. Die Jubiläumsschrift richtet sich nicht primär an ein wissenschaftliches Publikum, sondern an alle, die sich für den Sennhof und seine Geschichte interessieren. Nach einer Einleitung zu den rechtlichen Grundlagen des Strafvollzugs wird die Geschichte des Sennhofs aus dem Blickwinkel der Insassen und der Mitarbeitenden beleuchtet, wobei auch die baulichen Veränderungen und Gegebenheiten nicht ausser Acht gelassen werden. Angereichert mit Fotografien, Abbildungen und Zitaten aus Ratsprotokollen, Gefängnisreglementen und Gesetzen aus Vergangenheit und Gegenwart wird aufgezeigt, wie sich der Sennhof in 200 Jahren veränderte. Schliesslich wird auf die Gründe für seine Stilllegung und die damit verbundene Neueröffnung der Justizvollzugsanstalt Realta eingegangen. Beides hängt eng zusammen mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für den Bündner Strafvollzug.