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Das Streikverbot für Beamte im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung und die Privatisierungstendenzen des Staates

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat unlängst in Entscheidungen gegenüber der Türkei entschieden, dass ein Streikverbot für Beamte nur unter klaren und eindeutigen Rechtfertigungsgründen möglich ist. Nur bei einer hoheitlichen Tätigkeit bzw. Teilhabe an der Ausübung von Staatsgewalt ist eine Einschränkung möglich. Die Frage ist offen, ob diese Entscheidungen und die Europäische Konvention für Menschenrechte Rechtswirkung in Deutschland erlangen und wie die deutsche Rechtsprechung zur Frage des Streikverbots steht. Um den Wert des Berufsbeamtentums und des herrschenden Streikverbots zu beleuchten, erfolgt daneben ein Blick in die Daseinsvorsorge. Während auf der einen Seite eine Lockerung des Beamtenstreikverbots diskutiert wird, werden auf der anderen Seite im Bereich der Daseinsvorsorge Forderung auf eine Verschärfung des Streikverbots laut. Dort sind Streiks, auf Grund der Auswirkungen auf Dritte besonders geeignet, zu zeigen, welche Folgen möglich sind, wenn der europäischen Forderung auf Aufhebung des Beamtenstreikverbots in weiten Bereichen des öffentlichen Dienstes nachgekommen wird.

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Das Streikverbot für Beamte im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung und die Privatisierungstendenzen des Staates, Sarah Deutsch

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2017
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