Kommentar zur UVgO
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Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist im Januar 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und wird im Laufe des Jahres in Kraft treten. Sie ersetzt die bisherige VOL/A, 1. Abschnitt. Die gesamte öffentliche Hand muss die meisten Vergaben von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen dann gemäß der UVgO abwickeln, ebenso müssen die Auftragnehmer mit dem neuen Regelwerk vertraut sein. In der UVgO werden u. a. neu geregelt: Vergabe von freiberuflichen Leistungen und Planungswettbewerben Kommunikation durch elektronische Datenübermittlung Verfahrensarten umfangreiche Regelungen zur Eignungsprüfung neue Regelungen zu Zuschlag und Zuschlagskriterien Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen Regelungen zu Auftragsänderungen