Der Teilbetrieb des UmwStG im Spannungsfeld zwischen Realisations-, Subjektsteuer- und Kontinuitätsprinzip
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Der Teilbetrieb hat in der betrieblichen Besteuerungspraxis eine kaum zu unterschätzende Bedeutung. So bedürfen bestehende Legalstrukturen in Unternehmensgruppen beständiger Anpassungen an die sich ändernden Rahmenbedingungen, unter denen die Unternehmen ihre wirtschaftliche Tätigkeit entfalten. Dem Umwandlungssteuerrecht obliegt es dafür Sorge zu tragen, betriebswirtschaftlich sinnvolle Reorganisationen steuerlich möglichst wenig zu behindern. Dem in der Arbeit untersuchten Teilbetriebsbegriff kommt eine – wenn nicht die – zentrale Funktion bei dem Ansinnen des Umwandlungssteuergesetzgebers zu, die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit in einem „anderen Rechtskleid“ zu ermöglichen. Die hinter dem Teilbetriebsbegriff stehenden gesetzgeberischen Wertentscheidungen werden herausgearbeitet, wodurch erst eine Auslegung möglich ist und schließlich eine sachgerechte Lösung von Einzelproblemen vorgenommen werden kann.