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Mit der Ernennung der ersten 101 Freiwilligen am 12. November 1955 erreichte die Aufstellung der bundesdeutschen Streitkräfte einen symbolischen Höhepunkt. Das Freiwilligengesetz ermöglichte der Bundesregierung, 6000 freiwillige Soldaten für den Aufbau von Schulen und Lehrverbänden einzustellen. Die im vorliegenden Band abgedruckten Protokolle des Bundestagsausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit, der im Januar 1956 in Ausschuss für Verteidigung umbenannt wurde, bieten aufschlussreiche Einblicke in den Entstehungsprozess der Wehrgesetzgebung und der „Zweiten Wehrergänzung“ des Grundgesetzes. Zwischen Juli 1955 und Januar 1956 diskutierte der Ausschuss zentrale Themen wie den Wehretat, die Aufrüstung, Besoldungsfragen, die Übernahme des BGS in die Bundeswehr, die Zenker-Rede, den Fall Karst, den Wehrbeauftragten sowie Rüstungsfragen. Die Protokolle belegen die engagierte Mitwirkung des Parlamentsausschusses bei der Integration der Bundeswehr in Staat und Gesellschaft. Trotz der beschleunigten Aufstellungsanforderungen der Bundesregierung beharrte der Ausschuss auf sorgfältigen Beratungen und setzte damit ein markantes Zeichen für parlamentarische Willensbildung in einem politischen Umfeld, das als Kanzlerdemokratie und Fraktionenparlament charakterisiert wird. Die 25 kommentierten Protokolle stellen eine zentrale Quelle für die Gründungsphase der Bundeswehr und die Geschichte des bundesdeutschen Parlamentarismus in d
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Der Bundestagsausschuss für Verteidigung: der Ausschuss für Fragen der europäischen Sicherheit/Ausschuss für Verteidigung - Juli 1955 bis Januar 1956, Dorothee Hochstetter
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