Daten als Leistung
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Personenbezogene Daten haben sich zu einem Kommerzialisierungsinstrument entwickelt, denn sie werden bereitwillig zur Verfügung gestellt, um dafür im Gegenzug von Unternehmen Leistungen in Form von Dienstleistungen, Rabatten, Bonusmeilen und Werbegeschenken zu erhalten. Die zunehmende Praxis, personenbezogene Daten als „Entgelt“ im rechtsgeschäftlichen Verkehr einzusetzen, stellt die Zivilrechtsdogmatik vor neue Herausforderungen. Carmen Langhanke untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und der Berücksichtigung der ökonomischen Interessen der Unternehmen an der Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten. Sie versucht Lösungswege für die vertragsrechtliche Erfassung des Phänomens „Zahlen mit Daten“ aufzuzeigen. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Ausgestaltung der Verpflichtung zur Leistung von personenbezogenen Daten sowie ihre Erfüllung, die Verknüpfung mit dem Erhalt der Gegenleistung und das Verhältnis von datenschutzrechtlicher Einwilligung und schuldrechtlichem Vertrag. Die Dissertation wurde mit dem Kulturpreis Bayern 2017 ausgezeichnet.