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Ansprüche mittelbar geschädigter Personen im französischen Deliktsrecht

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Bei schädigenden Ereignissen steht zunächst einmal der unmittelbar Betroffene im Fokus der Aufmerksamkeit. Es gibt jedoch viele Situationen, in denen auch die Ansprüche mittelbar geschädigten Personen in den Vordergrund rücken. Dies ist vor allem bei tödlichen Unfällen oder Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen des direkt Geschädigten der Fall. Aber auch vermögensschädigende Handlungen können die mittelbare Betroffenheit von juristischen und natürlichen Personen auslösen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Regelungstechnik im deutschen und französischen Deliktsrecht ist gerade die Betrachtung dieser beiden Rechtsordnung von besonderem Interesse. Der Schwerpunkt des Werks liegt auf der Darstellung der Rechtslage in Frankreich sowie einer vergleichenden Gegenüberstellung zum deutschen Recht, wobei auch die historischen Hintergründe in Bezug genommen werden. Ferner werden die europäischen Regelwerke des DCFR und der PETL im Hinblick auf die Ansprüche mittelbar geschädigter Personen in den Blick genommen. Eine der zentralen Fragen der Untersuchung ist, ob die aus dem Jahre 1804 stammende deliktische Haftungsnorm im Code civil noch den Anforderungen an eine moderne Gesellschaft gerecht wird. Daneben steht im Vordergrund, wie die französische Rechtsprechung die sehr weit formulierte Generalklausel des Art. 1382 Code civil einschränkend auslegt, um ein Ausufern der Haftung zu verhindern. Im Rahmen des Vergleichs zum deutschen Recht soll insbesondere ein Augenmerk darauf gelegt werden, ob die circa hundert Jahre jüngeren und an deutlich mehr Voraussetzungen anknüpfenden Vorschriften des deutschen Deliktsrechts diesen Herausforderungen gerecht werden.

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2018

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