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Der Autor untersucht europäisches Antidiskriminierungsrecht und deutsches Beamtenrecht mit einem Fokus auf Altersdiskriminierung. Das Verbot dieser Diskriminierung basiert hauptsächlich auf dem Unionsrecht, insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Zunächst wird die rechtliche Grundlage des Verbots dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf dem europäischen Primär- und Sekundärrecht liegt. Im deutschen Beamtenrecht zeigt sich, dass der Gesetzgeber die Ausgestaltung des Schutzes vor Altersdiskriminierung weitgehend der Rechtsprechung überlassen hat, was zu einem uneinheitlichen Schutz führt, der aus Einzelfallentscheidungen des EuGH sowie der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte besteht. Dies wirft die Frage auf, inwieweit solche Entscheidungen auf andere Fälle übertragbar sind. Anschließend werden die Rechtfertigungsmöglichkeiten für Altersdiskriminierung gemäß Art. 4 und Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG betrachtet. Der Autor hebt die Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten hervor und zeigt deren Grenzen auf, etwa durch den „Grundsatz der konkreten Laufbahnbezogenheit“. Zudem thematisiert er die Notwendigkeit eines Monitorings für Normen mit altersdiskriminierender Wirkung. Abschließend werden praktische Beispiele aus dem deutschen Beamtenrecht analysiert, wie Höchstaltersgrenzen für Einstellungen und Regelaltersgrenzen für den Ruhestand. Die Untersuchungsergebnisse verdeutlichen, dass beispielsweise knappe Geset
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Der Einfluss des europäischen Antidiskriminierungsrechts auf das deutsche Beamtenrecht im Hinblick auf die Altersdiskriminierung, Christian Hach
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