Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und IT-Sicherheit
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Datenschutz und IT-Sicherheit kompakt aufbereitet – ideal für die Aushändigung an Mitarbeiter Das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG (2018)) bringt für Arbeitgeber neue Verpflichtungen mit sich. Denn sie haben nun als Verantwortliche nach Art. 32 Abs. 4 DSGVO sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Mit der Neuregelung wird außerdem der Personenkreis, der Zugang zu solchen Daten hat und damit zu verpflichten ist, noch größer. Nur wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter anweisen, sich datenschutzkonform zu verhalten, kommen sie ihren Pflichten aus den Anforderungen zur Sicherheit in der Verarbeitung laut Art. 32 DSGVO nach und schützen sich vor Bußgeldern in Höhe von bis zu 10 Mio. EUR bzw. bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist) (Art. 83 Abs. 4 a) DSGVO). Mit dem neuen „Mitarbeiter-Merkblatt Datenschutz und IT-Sicherheit“ sorgen Arbeitgeber ganz einfach vor: Denn sämtliche Verpflichtungen, die Arbeitnehmer im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit am Arbeitsplatz einhalten müssen, sind kompakt in einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses muss nur an die betroffenen Personen ausgehändigt, die heraustrennbare Verpflichtungserklärung von ihnen unterschrieben und diese dann in der Personalakte abgeheftet werden. Damit werden die Mitarbeiter aktiv in die Pflicht genommen und sensibilisiert.