Religion im Parlament
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Der gesellschaftliche Umgang mit Homosexualität in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts war von christlich-religiösen Begründungs- und Rechtfertigungsmustern geprägt. In der parlamentarischen Auseinandersetzung im Zeitraum 1945–1990 werden weitreichende Paradigmenwechsel sichtbar. Am Anfang stand eine Affirmation der NS-Gesetzgebung, die die Strafbarkeit homosexueller Handlungen zwischen erwachsenen Männern verschärft hatte; am Ende etablierten sich die Forderungen nach juristischer und gesellschaftlicher Gleichstellung. Für den politisch-gesellschaftlichen Umgang mit Homosexualität spielten dabei Verständigungsprozesse über Ausmaß und Inhalt der rechtlichen Regelung ebenso eine Rolle wie Reform- und Liberalisierungsbewegungen innerhalb der christlichen Kirchen. Religion im Parlament zeigt, dass die parlamentarische Auseinandersetzung über männliche Homosexualität keineswegs einem linearen Emanzipationsnarrativ folgte. Vielmehr konkurrierten alternative Perspektiven, die etwa im britischen Kontext auch noch in den 1980er Jahren reaktiviert wurden. Darüber hinaus zeigt die Arbeit, wie religiöse Bezüge hergestellt wurden, wie sie sich veränderten und welche Varianten und Widersprüche sich ausmachen lassen. Konfessionelle Unterschiede kommen dabei ebenso zu Wort wie regionale Besonderheiten. Anhand dieses Fallbeispiels zeigt die Studie auch, wie um den Platz von Religion vor dem Hintergrund religiöser Transformationsprozesse gerungen wird.