Hochschulgesetz Sachsen-Anhalt Praxiskommentar
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Mit dem Wegfall der bundesseitigen Rahmengesetzgebung steigt die Bedeutung des Hochschulrechts der Bundesländer. Die neu gewonnenen Gestaltungsspielräume erlauben diesen, die Unterstützung für die eigenen Hochschulen sowie deren Handlungsfähigkeit wirkungsvoll auszubauen. Die Übertragung von mehr Autonomie und Selbstverwaltung auf die Hochschulebene war dementsprechend auch Ziel des sachsen-anhaltinischen Gesetzgebers, als er das Landeshochschulrecht mit dem Hochschulgesetz vom 5.5.2004 grundlegend änderte. Die „kleine“ Novelle des Gesetzes vom Dezember 2010 knüpfte an diesen Reformgedanken an.°°Der Praxiskommentar stellt das aktuell geltende Recht dar, inklusive der Rechtsprechung der Obergerichte sowie der Bestandsliteratur. Die Autorinnen und Autoren geben Handlungsempfehlungen für den Rechtsanwender. Somit bietet der Praxiskommentar nicht nur ein zuverlässiges Hilfsmittel für aufkommende Fragen im Hochschulalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu der kürzlich wieder in Gang gekommenen Reformdebatte in Sachsen-Anhalt.°°