Soziales Entschädigungsrecht
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Das soziale Entschädigungsrecht ist auf viele und oft wenig bekannte Einzelgesetze verteilt. Es bewegt nur einen sehr kleinen Teil des Sozialbudgets. Schon deshalb ist es kein Lieblingskind von Journalisten, Politikern und Wissenschaftlern. Licht fällt auf es nur am Rand, wenn Flutkatastrophen und Straßenkrawalle kurzzeitig für Aufsehen sorgen. Tatsächlich aber wirft das soziale Entschädigungsrecht ganz grundlegende Fragen einer staatlichen Verantwortungsübernahme auf, die im Zusammenhang mit dem privaten und öffentlich-rechtlichen Haftungsrecht stehen. Was unterscheidet es vom gemeinhin eigenständig behandelten Staatshaftungsrecht? Wieso übernimmt der Staat die Aufgabe, für einen Schadensausgleich zu sorgen? Warum wird bis heute auf Katastrophen und Krawalle nur mit Einzelgesetzen ad hoc reagiert? Die Beantwortung erfolgt in drei Schritten: erstens durch eine Bestandsaufnahme, die Randbereiche und internationale Vorgaben auch in historischer und vergleichender Perspektive einbezieht; zweitens durch eine Systematisierung, die normative Grundvorstellungen über die Verpflichtung zum Schadensausgleich aufnimmt; und drittens durch Überlegungen, wie bestehende Entschädigungstatbestände zu ordnen, neue anzuerkennen und alle diese im Wege einer Kodifikation zusammenzufassen sind.