Verträge mit Personenmehrheiten in der Insolvenz
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Die vertragsrechtliche Dogmatik des bipolar-mehrseitigen und insbesondere auch des multipolar-mehrseitigen Vertrages ist trotz seiner Bedeutung unausgereift. In der Praxis hat sich lediglich für die Aspekte mehrpersonaler Verträge, die in der Lebenswirklichkeit häufig vorkommen, eine partielle „Dogmatik“ gebildet. Bei der Rechtsanwendung auf scheinbar vertrautem Terrain, werden die Besonderheiten, die aus der Mehrseitigkeit folgen und die Frage, welche Konsequenzen diese nach sich ziehen, schnell übersehen. Im Schafspelz der Wortlautsauslegung werden sie dann entweder übergangen oder gleichgemacht, da der Gesetzestext punktuell übertragen wird, ohne das dogmatische Grundgerüst zu überdenken. Die Thematik erhält im Insolvenzfall eine besondere Brisanz. Aus dem bipolar-mehrseitigen Vertragsverhältnis mit weitreichend gleichlaufenden Interessen in den Vertragspolen wird durch die Insolvenzeröffnung und den Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter eine völlig neue Konstellation. Das Werk untersucht, welche Auswirkungen die verschiedenen Rechtsfolgen der §§ 103 ff. InsO auf den Vertrag als solchen haben. Dazu ist immer auch die insolvenzunbefangene Dogmatik im Auge zu behalten. Für die §§ 103 ff. InsO wird eine kohärente Auslegung hinsichtlich ihrer Anwendung auf bipolar-mehrseitige Verträge entwickelt, wobei sich diese Lösung nicht über die Zivilrechtsdogmatik hinwegsetzt, sondern sich gerade aus ihr ergibt. Als Leitmotiv der Auslegung dient dabei die Achtung der vertraglichen oder gesetzlichen Zuordnung des Insolvenzrisikos.