Die neue Trinkwasserverordnung
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Am 15.12.2017 wurde die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) durch die 4. Änderungsverordnung im Bundestag beschlossen. Sie tritt bereits einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das ändert sich u. a.: - Geänderte Definitionen für den technischen Maßnahmewert und die Gefährdungsanalyse - Neue Anzeigepflichten für Untersuchungsstellen an das zuständige Gesundheitsamt wurden definiert, - Stoffe bzw. Verfahren, die bestimmungsgemäß nicht der Versorgung mit Trinkwasser dienen, dürfen in Zukunft nicht mehr verwendet werden und - Betreiber müssen den Nutzern ihrer Trinkwasserinstallation auf Wunsch alle Informationen über die Ergebnisse von Trinkwasser-Analysen zur Verfügung stellen. Alle Änderungen kompakt zusammengefasst, übersichtlich erläutert und mit Arbeitshilfen ergänzt, bietet dieses Praxishandbuch zur neuen Trinkwasserverordnung.