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Das Merkmal der geschäftlichen Relevanz i.R.d. § 5a II UWG

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Der Autor untersucht einen der ältesten Marketingtricks, bei dem Unternehmer versuchen, ihre Produkte positiv darzustellen. Die Grenze zwischen zulässiger Werbung und unlauterer Irreführung durch Informationsvorenthaltung wird durch § 5a UWG geregelt. Diese Vorschrift zur Irreführung durch Unterlassen ist nicht nur praktisch relevant, sondern auch zentral für die Diskussion über die Ausrichtung des europäischen Lauterkeitsrechts. Es stellt sich die Frage, ob § 5a UWG lediglich ein Verbot für irreführende Werbung normiert oder ob es ein Gebot zur Markttransparenz schafft. Zudem wird diskutiert, ob das Wettbewerbsrecht primär dem funktionierenden Wettbewerb oder dem Verbraucherschutz dient. Der Fokus liegt auf dem Merkmal der geschäftlichen Relevanz gemäß § 5a II UWG, dessen Bedeutung seit der Einführung der Regelung im UWG 2004 umstritten ist. Die Gesetzesnovellierung 2015 hat den Meinungsstreit nicht beendet, sondern zu einem Meinungsumschwung in der Rechtsprechung und Literatur geführt. Der Autor beleuchtet die geschäftliche Relevanz im Vergleich zu anderen Tatbestandsmerkmalen, wie der Wesentlichkeit der Information, um eine dogmatische Einordnung von § 5a UWG zu ermöglichen und die grundlegenden Fragen zur Ausrichtung des Wettbewerbsrechts zu klären. Außerdem wird ein historischer Überblick über die bisherige Rechtsprechung und Literatur gegeben.

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Das Merkmal der geschäftlichen Relevanz i.R.d. § 5a II UWG, Michael Schuster

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2018
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