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Liegt eine vom deutschen Grundgesetz verbotene Diskriminierung vor, wenn Polizisten Personen in öffentlichen Einrichtungen wie Bahnhöfen oder Flughäfen ohne konkreten Verdacht aufgrund ihrer Hautfarbe kontrollieren? Diese Frage hat in den letzten Jahren zu gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland geführt, jedoch hat die Rechtswissenschaft nicht ausreichend über die grundlegenden dogmatischen Aspekte der Gleichheitssätze, insbesondere des Art. 3 III S. 1 des Grundgesetzes, nachgedacht. Es mangelt an ständiger Rechtsprechung und tiefergehender juristischer Diskussion. Die bisherigen Urteile stammen meist aus unteren Instanzen und sind oft widersprüchlich. Ist die Hautfarbe als Kriterium für polizeiliche Kontrollen verfassungsrechtlich zulässig? Um dies zu klären, ist eine Erörterung der Rechtsdogmatik des Diskriminierungsverbots nach Art. 3 III S. 1 GG notwendig. Die unzureichende Analyse der Vereinbarkeit solcher Kontrollen mit dem Rassendiskriminierungsverbot ist auf Defizite in den herkömmlichen Lesarten zurückzuführen. Diese Mängel führen zu Problemen bei der Ausgestaltung von Ungleichbehandlungen und der Beweisführung. Der Verfasser zielt darauf ab, diese Lücken zu schließen, insbesondere im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeitsprüfung von Racial Profiling. Zudem wird die Verfassungsmäßigkeitsfrage in den USA als Vergleich herangezogen, um wertvolle Erkenntnisse für die deutsche Diskussion zu gewinnen. Auch völker
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"Racial Profiling": eine rechtsvergleichende Untersuchung des Rassendiskriminierungsverbotes, Zonglu Liu
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- 2018
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