Clausula rebus sic stantibus - Insbesondere im Spiegel der Rechtsprechung
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Der Grundsatz „pacta sunt servanda“ gilt nicht absolut. Die clausula rebus sic stantibus befasst sich mit den Schranken dieses Grundsatzes und folglich mit einer der fundamentalsten Fragen des Vertragsrechts. Ziel dieser Arbeit ist es, die Konturen des Instituts der clausula rebus sic stantibus und deren Einbettung in die schweizerische Rechtsordnung darzustellen. Weiter gilt es, nebst der Erläuterung der vertraglichen, gesetzlichen (insb. Art. 119 und Art. 373 Abs. 2 OR) und richterlichen Anpassungsregeln, das Verhältnis zwischen der clausula von dem „Irrtum über zukünftige Sachverhalte“ und der „Kündigung aus wichtigem Grund“ darzustellen. Aufgrund der fehlenden Kodifikation der Generalklausel erfolgt als letzter Schwerpunkt eine detaillierte Analyse der schweizerischen Rechtsprechung. Autor: Benjamin V. Enz, MLaw