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Die immaterialgüterrechtlichen Sonderregelungen für Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche sind Gegenstand einer Diskussion, in denen sich zwei Positionen gegenüberstehen: Vertreter des allgemeinen Zivilrechts kritisieren die Sonderbestimmungen als systemfremd und pochen auf die Kohärenz des Gesamtsystems, während Vertreter des Immaterialgüterrechts den Systembruch mit seiner praktischen Nützlichkeit rechtfertigen. Diese beiden Ansprüche schließen einander aber nicht aus. Vielmehr lässt sich gerade ihre Verbindung für die Weiterentwicklung des Rechtssystems fruchtbar machen. In diesem Werk wird am Beispiel des Immaterialgüterrechts gezeigt, dass es darauf ankommt, das allgemeine Zivilrechtssystem und sonderprivatrechtliche Regelungen in einen Dialog treten zu lassen, um praktische Nützlichkeit und theoretische Kohärenz zu verbinden und einzelfallbezogene Pragmatik im Rahmen eines widerspruchsfreien Gesamtsystems zu verwirklichen.
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Bereicherung und Schadenersatz im Immaterialgüterrecht, Judith Schacherreiter
- Language
- Released
- 2018
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- Title
- Bereicherung und Schadenersatz im Immaterialgüterrecht
- Language
- German
- Authors
- Judith Schacherreiter
- Publisher
- Jan Sramek Verlag
- Publisher
- 2018
- Format
- Hardcover
- ISBN10
- 3709700639
- ISBN13
- 9783709700631
- Series
- Immaterialgüterrecht
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Die immaterialgüterrechtlichen Sonderregelungen für Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche sind Gegenstand einer Diskussion, in denen sich zwei Positionen gegenüberstehen: Vertreter des allgemeinen Zivilrechts kritisieren die Sonderbestimmungen als systemfremd und pochen auf die Kohärenz des Gesamtsystems, während Vertreter des Immaterialgüterrechts den Systembruch mit seiner praktischen Nützlichkeit rechtfertigen. Diese beiden Ansprüche schließen einander aber nicht aus. Vielmehr lässt sich gerade ihre Verbindung für die Weiterentwicklung des Rechtssystems fruchtbar machen. In diesem Werk wird am Beispiel des Immaterialgüterrechts gezeigt, dass es darauf ankommt, das allgemeine Zivilrechtssystem und sonderprivatrechtliche Regelungen in einen Dialog treten zu lassen, um praktische Nützlichkeit und theoretische Kohärenz zu verbinden und einzelfallbezogene Pragmatik im Rahmen eines widerspruchsfreien Gesamtsystems zu verwirklichen.