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Die Eizellspende de lege ferenda

Die Legalisierung der heterologen Eizellspende aus rechtsvergleichender Sicht

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Die heterologe Eizellspende ist eine anerkannte Behandlung zur Überwindung von Kinderlosigkeit bei weiblicher Sterilität, jedoch in Deutschland gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG verboten. Der Gesetzgeber sieht Risiken für Spenderin und Empfängerin sowie potenzielle Gefahren für das Kindeswohl durch gespaltene Mutterschaft. Seit Inkrafttreten des ESchG und eines Urteils des EGMR gegen Österreich im Jahr 2011 wird die Legalisierung der Eizellspende kontrovers diskutiert. In diesem Kontext wird untersucht, ob das Verbot verfassungs- und völkerrechtskonform ist und wie der Gesetzgeber den Bedenken durch umfassende Reglementierung begegnen könnte. Deutschland nimmt im Vergleich zu anderen Ländern eine Außenseiterrolle ein, da das Eizellspendeverbot im europäischen und nicht-europäischen Raum zunehmend hinterfragt wird. Ein zentraler Bestandteil dieser Arbeit ist der Rechtsvergleich permissiver Regelungen in ausgewählten Staaten bezüglich heterologer Fortpflanzungsmethoden. Ziel ist es, die dort entwickelten Grundsätze zu analysieren und mögliche Vorschläge für eine gesetzliche Regelung in Deutschland zu erarbeiten, die die Interessen aller Beteiligten – Spenderin, Empfängerin und Kind – berücksichtigt.

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Die Eizellspende de lege ferenda, Karina Wojtowicz

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2018
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