The general rules of Chinese civil law
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Um der gestiegenen wirtschaftlichen Bedeutung des Landes gerecht zu werden, beschloss der Nationale Volkskongress der Volksrepublik China, bis 2020 ein marktwirtschaftlich orientiertes Zivilgesetzbuch zu schaffen. Erster Schritt war der Erlass der General Rules of Civil Law im März 2017, eines neuen Allgemeinen Teils für das Zivilrecht. Im Rahmen einer Tagung der Forschungsstelle für chinesisches Recht an der Universität Augsburg diskutierten chinesische und deutsche Rechtswissenschaftler im Juli 2017 Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtsordnungen sowie deren gesellschaftliche und politischen Hintergründe. Ein besonderes Augenmerk wurde auf die Teilbereiche Allgemeine Rechtsprinzipien, natürliche und juristische Personen, Recht der Willenserklärungen und das Haftungsrecht gelegt. Die Ergebnisse präsentiert der nun vorliegende Tagungsband. Er konzentriert sich auf verschiedene Teilbereiche der Reform und stellt diese aus chinesischer und bisweilen auch aus deutscher Perspektive dar. Außerdem enthält der Band den originalen chinesischen Gesetzestext der General Rules of Civil Law, sowie eine synoptisch dazu dargestellte englisch- und deutschsprachige Übersetzung des Gesetzestextes. Mit Beiträgen von Prof. Dr. Hao Li; Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers; Prof. Dr. Hongjie Man; Prof. Dr. Raphael Koch; Finn Mrugalla; Prof. Dr. Tong Zhang; Prof. Dr. Michael Kort; Dr. Tianfan Wang; Qiangzhi Hu; Prof. Dr. Guangyu Fu; Dr. Jing Jin; Dr. Jieqiong Li.