Illegale Migration und Datenschutz
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Die BRD ist – nach den USA – das beliebteste Einwanderungsland der Erde und wird von Jahr zu Jahr beliebter. Die Zunahme der Einreisewilligen beschränkt sich jedoch nicht auf Migranten, die zur Einreise zugelassen sind, betroffen sind vielmehr auch diejenigen, die versuchen, rechtswidrig nach Deutschland zu gelangen. Eines der wichtigsten Eingangstore ist dabei der Luftweg. Um illegaler Migration entgegenzuwirken, bedient sich Deutschland zahlreicher Instrumente. Die Anzeichen deuten darauf hin, dass das bestehende Spektrum um das Instrument der Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) im Wege einer EU-Richtlinie erweitert werden wird. Hiermit soll speziell dem Problem der illegalen Migration auf dem Luftweg begegnet werden. Durch die verdachtsunabhängige Auswertung der personenbezogenen, teilweise sensiblen PNR-Daten ausnahmslos aller Fluggäste im Profiling-Verfahren wird die Ermittlung potentieller illegaler Migranten bereits vor ihrer Einreise möglich. So unterschiedlich die jeweiligen Instrumente sein mögen, gibt es eine Eigenschaft, die ihnen gemein ist: sie basieren auf der Verarbeitung personenbezogener Daten. Ob SIS, VIS oder Eurodac – um nur ein paar wenige zu nennen – keines dieser Instrumente würde ohne personenbezogene Daten funktionieren. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Instrumente stellt jedoch einen Eingriff in die datenschutzbezogenen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar und unterliegt strengen Voraussetzungen. Die Untersuchung widmet sich den sich aus diesem Konflikt ergebenden datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Neben einer umfassenden inhaltlichen Darstellung und rechtlichen Bewertung der betreffenden Instrumente anhand der Datenschutzgrundsätze, analysiert die Autorin die Vereinbarkeit der Verwendung von PNR-Daten zur Bekämpfung illegaler Migration nach Deutschland mit dem geltenden Primärrecht und unterbreitet Vorschläge bezüglich der Umsetzung einer solchen Richtlinie in das nationale Recht.