Betriebsführungsverträge und Unbundling im Energiesektor
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Der Verfasser untersucht im vorliegenden Werk die Frage, ob Betriebsführungsverträge im Rahmen der Entflechtung von vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen, insbesondere auf der Verteilernetzebene, zur Anwendung kommen können. Bisher wird die sogenannte Pachtlösung favorisiert. Die Verwendung eines Betriebsführungsvertrages wird von der Literatur mit dem Argument abgelehnt, der Verteilernetzbetreiber sei stets den Weisungen des Verteilernetzeigentümers unterworfen. Hierin liege ein Verstoß gegen die Regelung des § 7a Abs. 4 S. 5 EnWG. Der Verfasser macht deutlich, dass ein schuldrechtliches Weisungsrecht in relevanter Weise abbedungen werden kann. Gesellschaftsrechtlich unterliegt ein Betriebsführungsvertrag denselben Regelungen wie der bisher von der Literatur favorisierte Betriebspachtvertrag. Eine Delegation der Leitungsmacht des Leitungsorgans des Verteilernetzeigentümers auf den Verteilernetzbetreiber ist möglich, sie findet ihre Grenze, wenn das Fortführungsinteresse betroffen ist.