WIDER- UND AUFSTAND GEGEN EIN „BESCHISSENES LEBEN“ (Zu den Ausschreitungen in Chemnitz)
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BKA, POLIZEI UND VERFASSUNGSSCHUTZ OHNE WIRKUNG BEI RECHTSEXTREMISMUS KAPITALE REALIEN ZUR DOKUMENTATION DER GRÜNDE DEUTSCHER GEWALT IM INNEREN (I – III) PATHOGENE STRUKTUREN (I – II) DENN SIE (W/M) WISSEN NICHT, WAS SIE (SICH UND ANDEREN AN)TUN (ÖFFENTLICHE) GEWALT – RECHT(SEXTREMISMUS) … VON WEM GEGEN WEN ZU WESSEN LASTEN? DIE SEELISCHE ENERGIEBILANZ AUS UNTERWÜRFIGKEIT – GEHORSAM – FRUSTRATION - AGGRESSION FRAGWÜRDIGSTE FÜHRUNGSZEUGNISSE „RECHT“(SEXTREMISMUS) IN „AUTHORISIERTEN HÄNDEN“ (I – III) KRIMINALISIERUNG DES WIDERSTANDES GEGEN DIE „ÖFFENTLICHE GEWALT“ „AUTHORISIERTER HÄNDE“ (I – VI) ZIVILER „POLIZEISTAAT“ DER BEAMTUNG ÖFFENTLICHER VERRECHTLICHUNG TOTALER BEAMTENBLOCK DER GEWALTBEREITSCHAFT, -AUSÜBUNG UND SCHULDZUWEISUNG (I – II) HERRN JOACHIM HERRMANN: ANGST KANNTE DER „MÜNCHNER IM HIMMEL NICHT“ (I – II) ANMERKUNG ZUR GEWALTFREIHEIT VON POLIZISTEN IN DEUTSCHLAND ANMERKUNG ZUR GEWALTFREIHEIT ANDERER UNIFORMIERTER GEISTER UND GEMÜTER IN DEUTSCHLAND (I – III) ANMERKUNG ZUR JURISTISCHEN GESTALTUNGSFREIHEIT-DER GEWALT WAHLWEISE ALS GEBOT ODER VERBOT (I – II) NACHGEDANKEN VOM 08.05.2018 ZUM 08.05:1945 (I – II) STRAFTATEN IM AMT ODER GRAUZONEN DES RECHTS ZUM „RECHT ‚AM‘ BÜRGER“ (I – VI) Zur Unschärfe der Verfassung Zur Unschärfe der Verfassung des Subjekts Zur Unschärfe der Verfassung des Rechtsweges Zur Unschärfe der Verfassung der Zeit (I – II) Zur Verschärfung der Verfassung des Blickwinkels und Gesichtspunktes ZUR ÜBERPRÜFUNG DER ZUVERLÄSSIGKEIT DER RICHTIGEN SPRACHE UND RECHTSSPRACHE (I – II) ABSOLUTE(R) (A) FIKTION (B) HYPOTHESE (C) SCHWACHSINN (D) TELEVISION (E) VISION (F) WAHNSINN?! (I – III) KRIMINALISIERUNG DES WIDERSTANDES GEGEN DIE „ÖFFENTLICHE GEWALT“ „AUTHORISIERTER HÄNDE“ (I – VI) ZIVILER „POLIZEISTAAT“ DER BEAMTUNG ÖFFENTLICHER VERRECHTLICHUNG TOTALER BEAMTENBLOCK DER GEWALTBEREITSCHAFT, -AUSÜBUNG UND SCHULDZUWEISUNG (I – II) CODA – GESELLSCHAFTLICHE REGRESSION QUELLEN ZU QUELLEN DER GEWALT