Die parlamentarische Kontrolle des Regierungshandelns in der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
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Im demokratischen System der Bundesrepublik und der Länder wird das Regierungshandeln nicht nur durch unabhängige Gerichte, sondern auch und vor allem durch die Parlamente kontrolliert. Da in der Parteiendemokratie Regierung und Parlamentsmehrheit regelmäßig eng verzahnt sind, kommt vor allem der parlamentarischen Opposition erhebliche Bedeutung bei der wirksamen Kontrolle der Exekutive zu. Klassische Instrumente für diese Kontrolle sind das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten sowie das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. In der Regel sind es die Verfassungsgerichte, die Reichweite und Grenzen dieser Rechte bestimmen. Der Beitrag gibt anhand einer Reihe von Beispielen Einblick in die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu einschlägigen Organstreitverfahren.