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Instrumente der Mengensteuerung im Krankenhausfinanzierungsrecht

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Die Krankenhausfinanzierung stellt für den Gesetzgeber seit Jahrzehnten eine große Herausforderung dar. Einerseits soll der Bevölkerung ein umfassendes Angebot an Gesundheitsleistungen und eine lückenlose, kontinuierliche Versorgung zur Verfügung gestellt werden. Andererseits steht der Gesetzgeber vor der Aufgabe, die Kosten hierfür so zu begrenzen, dass auch in der Zukunft eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung gewährleistet werden kann. Die Politik ist gefordert, die Menge an erbrachten Gesundheitsleistungen vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Mittelverwendung und der langfristigen Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitssystems im Rahmen zu halten. Zunächst erläutert das Werk die rasche Entwicklung des Krankenhausfinanzierungsrechts in Deutschland. Es zeigt die enorme Vielzahl der Reformierungen auf, mit welchem der Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten versuchte, die Problematik der Mengenausweitung im Krankenhaus und die Kosten hierfür in den Griff zu bekommen. Neben den rechtlichen Grundlagen wird für das bessere Verständnis auch kurz der Ablauf von Budget- und Entgeltverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern dargestellt. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Analyse der derzeit im Krankenhausfinanzierungsrecht geregelten Mengensteuerungsinstrumente, ihren Anwendungsproblemen, ihrer Rechtmäßigkeit, ihrer Wirksamkeit sowie ihrer Auswirkungen für Krankenhäuser und Patienten. Schließlich wird die Frage beantwortet, ob diese Regelungen tatsächlich der Mengensteuerung dienen und die vorhandenen Instrumente das vom Gesetzgeber gewollte Ziel erfüllen. In einem zusammenfassenden Überblick wird die Frage beantwortet, wie die vorhandenen Instrumente modifiziert werden können bzw. welche Instrumente künftig geeignete Mittel zur Mengensteuerung sein könnten. Über den Autor: Sabine Vietor, geboren 1983, ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht. Sie studierte in München Rechtswissenschaften. Bereits während ihres Referendariats war sie in medizinrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig. Nach ihrem zweiten Staatsexamen blieb sie dem Medizinrecht treu und promovierte berufsbegleitend an der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität.

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2018

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