Einwilligung in medizinische Behandlungen
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Die medizinische Behandlung wird im Schweizer Recht als Eingriff in die körperliche Integrität gesehen. Ein solcher Eingriff ist grundsätzlich verboten, es sei denn, es liege die Einwilligung des Patienten oder ein anderer Rechtfertigungsgrund vor. Die vorliegende Arbeit untersucht die Einwilligung des Patienten und die hierfür vorausgesetzte Aufklärung aus rechtsvergleichender Sicht. Zunächst wird die Rechtslage in der Schweiz und in China aufgezeigt. Sodann werden die Unterschiede in den beiden Staaten miteinander verglichen und auf ihre gesellschaftlichen Ursachen hingewiesen. Durch den Rechtsvergleich kann einerseits China etwas vom schweizerischen Recht lernen, beispielsweise den Begriff «das Patientenwohl» oder die Funktion einer Kindes- und Erwachsenschutzbehörde. Andererseits kann man in der Schweiz besser verstehen, wie das Recht durch Wirtschaft (besonders Versicherung) und Kultur beeinflusst wird.