Related Party Transactions auf dem Prüfstand
Eine kritische Auseinandersetzung mit Art. 9c der Aktionärsrechterichtlinie 2017 und dessen Umsetzung in deutsches Recht
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Im Mai 2017 wurde die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie nach einem langanhaltenden Gesetzgebungsprozess im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eine zentrale Norm der Richtlinie stellt Art. 9c dar, der die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Party Transactions) einer unionsweiten Harmonisierung unterwerfen möchte. Die Arbeit untersucht, wie der Regelungsinhalt des Art. 9c möglichst harmonisch in nationales Recht umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor ein konsistentes Schutzsystem, dass zum einen dem Richtlinieninhalt vollkommen gerecht wird und zum anderen derart restriktiv ist, dass nationales Recht, insbesondere das bekannte und bewährte deutsche Konzernrecht, weitestgehend erhalten bleiben kann.
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Related Party Transactions auf dem Prüfstand, Tobias Roth
- Language
- Released
- 2018
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- Title
- Related Party Transactions auf dem Prüfstand
- Subtitle
- Eine kritische Auseinandersetzung mit Art. 9c der Aktionärsrechterichtlinie 2017 und dessen Umsetzung in deutsches Recht
- Language
- German
- Authors
- Tobias Roth
- Publisher
- Peter Lang
- Publisher
- 2018
- ISBN10
- 363176975X
- ISBN13
- 9783631769751
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Im Mai 2017 wurde die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie nach einem langanhaltenden Gesetzgebungsprozess im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eine zentrale Norm der Richtlinie stellt Art. 9c dar, der die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen (sog. Related Party Transactions) einer unionsweiten Harmonisierung unterwerfen möchte. Die Arbeit untersucht, wie der Regelungsinhalt des Art. 9c möglichst harmonisch in nationales Recht umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund erarbeitet der Autor ein konsistentes Schutzsystem, dass zum einen dem Richtlinieninhalt vollkommen gerecht wird und zum anderen derart restriktiv ist, dass nationales Recht, insbesondere das bekannte und bewährte deutsche Konzernrecht, weitestgehend erhalten bleiben kann.