Arbeitgebermehrheiten
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Für die Beteiligung mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsverhältnis sprechen viele Gründe. Diese reichen vom effizienten Personaleinsatz trotz des Grundsatzes der Spartentrennung in der Versicherungsbranche bzw. der Unbundling-Vorschriften im Energiesektor bis zum flexiblen Einsatz von Personal im Konzern in Übereinstimmung mit den Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung und zum Datenschutz. Überlegungen dazu, wie diese Arbeitsverhältnisse in die Regelungen des BGB zu Gläubiger- und Schuldnermehrheiten einzuordnen sind, werden oft erst bei Auftreten diverser Fragestellungen aus dem Individual- oder auch dem Kollektivarbeitsrecht gestellt. Beispielhaft seien Fragen nach dem zutreffenden Kündigungserklärenden bzw. -adressaten, dem Schuldner der Vergütung, der Ermittlung der auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Betriebsvereinbarungen oder der Berechnung der Arbeitnehmerzahl nach den Mitbestimmungsgesetzen genannt. Die Arbeit zeigt Antworten auf und schließt mit Musterverträgen.