Dokumentationsmappe Teilzeit und Befristung
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Voraussichtlich ab Januar 2019 gilt mit dem angepassten Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) auch die neue Brückenteilzeit. Dann haben Teilzeitbeschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf eine Rückkehr in Vollzeit. Eine Ablehnung durch den Arbeitgeber ist mit einer Darlegungs- und Beweislast verbunden. Für Unternehmen, Einrichtungen und im öffentlichen Dienst wird die Personalplanung dadurch noch komplexer. Denn neben Rückkehrern, z. B. aus der Elternzeit, muss nun auch diese Beschäftigtengruppe bei der Stellenbesetzung berücksichtigt werden. Die Dokumentenmappe Teilzeit und Befristung unterstützt Verantwortliche bei der Abwicklung der neuen Brückenteilzeit sowie weiteren Hürden aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz mit einer bewährten Zusammenstellung der wichtigsten Vorlagen und Checklisten, die zur direkten Umsetzung benötigt werden.