Die Evolution der "einheitlichen und fortdauernden Zuwiderhandlung" gegen das europäische Kartellverbot
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Welchen Beitrag können zentrale rechtsstaatliche Gewährleistungen zur Legitimation neuer Rechtsfiguren im europäischen Kartellrecht leisten? Michael de Toma identifiziert die Pflicht der EU-Kommission, ihre Entscheidungen zu begründen, als herausragendes Legitimationswerkzeug und formuliert konkrete Anforderungen an eine „gute Begründung“. Anhand der durch die EU-Kommission in ihrer Polypropylen-Entscheidung entwickelten Rechtsfigur der „einheitlichen und fortdauernden Zuwiderhandlung“ zeigt er beispielhaft das Legitimitäts- und Akzeptanzbedürfnis neuartiger Rechtsfiguren im EU-Kartellrecht auf: De Toma setzt 103 Bußgeldentscheidungen der EU-Kommission, in denen die Rechtsfigur bis zum 31.12.2015 zur Anwendung kam, mithilfe der Methodik der „Evolutionären Rechtstheorie“ in Zusammenhang und identifiziert so besonders legitimationsbedürftige Entscheidungen. Im Ergebnis stellt er fest, dass die EU-Kommission das Legitimationspotential der Begründungspflicht nicht ausschöpft und dies die rechtsstaatliche Weiterentwicklung des europäischen Kartellrechts gefährdet.