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Zur Rechtsnatur des § 398a AO

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Das Institut der strafbefreienden Anzeige ist eine Eigenheit des Steuerstrafrechts und damit eine Ausnahmeerscheinung im gesamten deutschen Strafrecht. Nicht zuletzt deshalb, sondern auch wegen dem Bekanntwerden von Selbstanzeigen namhafter Persönlichkeiten war die Norm in jüngerer Zeit häufig Gegenstand umfangreicher politischer Debatten. Ergebnis dieser Kontroversen war die Einführung des Absehens von Strafverfolgung aus § 398a AO. Mit dieser Vorschrift sollten nach der gesetzgeberischen Intention die Voraussetzungen zur Erlangung von Straffreiheit im Rahmen der Selbstanzeige verschärft werden. Die Untersuchung befasst sich umfassend mit der Vorschrift des § 398a AO. Neben der Einordnung im Spannungsfeld von Steuerrecht und Strafrecht wird die Vorschrift einer kritischen Würdigung vor dem Hintergrund grundlegender strafrechtlicher Prinzipien unterzogen.

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Zur Rechtsnatur des § 398a AO, Philipp Schmidt-Schlegel

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2018
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