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Kaum ein Kleidungsstück polarisierte in den letzten Jahren mehr als die muslimische Vollverschleierung in Form von Burka und Niqab. Zahlreiche Länder erließen Verbote für das Tragen im öffentlichen Raum, und auch vor Gericht führte dieses Thema zu uneinheitlichen Reaktionen. Die Abhandlung behandelt die Problematik, die entsteht, wenn eine Zeugin mit Vollverschleierung in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung aussagen möchte. Untersucht wird das deutsche Strafverfahrensrecht in StPO und GVG hinsichtlich der Rechte und Pflichten der Zeugin, sowie die Möglichkeiten der Gerichte, die Zeugin zu „entschleiern“ oder ihr das Aussageverhalten mit Vollverschleierung zu gestatten. Im Gegensatz zur österreichischen Strafprozessordnung gibt es im deutschen Recht keine klare Regelung zu Gesichtsverhüllungen. Der Verfasser thematisiert die Notwendigkeit einer umfassenden Beweiswürdigung nach § 261 StPO, das Konfrontationsrecht des Angeklagten gemäß Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK und die sitzungspolizeilichen Befugnisse des Gerichts nach §§ 176 ff. GVG. Abschließend wird eine Bewertung der Grundrechte des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die Glaubensfreiheit der Zeugin und das Recht auf ein faires Verfahren. Zudem werden die Rechtsschutzmöglichkeiten für Angeklagte, die von einer nicht vorgenommenen Entschleierung betroffen sind, sowie Gesetzesvorschläge zur Reduzierung der Re
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„Freies Gesicht im Strafverfahren“ - die Zulässigkeit der Vollverschleierung muslimischer Frauen in der strafrechtlichen Hauptverhandlung am Beispiel der Zeugin, Felix Löffler
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- 2019
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