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Das Rechtsverhältnis zwischen dem Beistand und der Erwachsenenschutzbehörde

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Das Rechtsverhältnis zwischen dem Beistand und der Erwachsenenschutzbehörde ist seit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 lediglich partiell untersucht worden. Die vorliegende Dissertation zielt deshalb insbesondere auf die systematische Untersuchung dieses Verhältnisses ab. Das Verhältnis wird dabei mit anderen vom Gesetzgeber normierten Rechtsverhältnissen verglichen und charakterisiert. Daraus werden Folgerungen im Hinblick auf die Rechte und Pflichten sowie die Zusammenarbeit von Behörden und Beiständen abgeleitet. Neben zivilrechtlichen werden auch sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte beleuchtet. Über die fundierte theoretische Analyse des Rechtsverhältnisses hinaus liefert diese Dissertation den Erwachsenenschutzbehörden und Beiständen Antworten auf Fragen zur Ausgestaltung ihrer Rechtsbeziehungen.

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Das Rechtsverhältnis zwischen dem Beistand und der Erwachsenenschutzbehörde, Mathias Mauchle

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2019
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