Brauchen wir eine neue Staatskunst?
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Die Digitalisierung ist die Herausforderung für das Handeln des Staates und der Verwaltung der kommenden Jahre. Sie erfasst inzwischen alle gesellschaftlichen Bereiche und beeinffusst die Entwicklung in Wirtschaft, Arbeitswelt, Zivilgesellschaft, öffentlichem Sektor und Privatleben. Der Staat ist selbst von der Digitalisierung in seinen Funktionen, Aufgaben und Diensten betroffen, ihm kommt als Sozial- und Rechtsstaat auch die besondere Rolle zu, die Rahmenbedingungen der Digitalisierung in der föderativen Staatsorganisation zu gestalten. Die »digitalen Grundrechte« und die verfassungsrechtlich garantierte Teilhabe an staatlicher und kommunaler Daseinsvorsorge werden eine neue Qualität bekommen. Veränderungsprozesse in der Verwaltung und die künftige Gestaltung der Arbeitswelt 4.0 wird stärker aufgegriffen werden müssen. Tragende Bedeutung kommt der Forderung nach der Digitalen Souveränität zu. Früher war IT nur ein Hilfsmittel der Verwaltung, heute hat die Digitalisierung elementare Bedeutung. Mit dem Online-Zugangsgesetz (OZG) wird die Digitalisierung des Verwaltungshandelns forciert. Das wirft die Grundsatzfragen der Entscheidungsorganisation, der rechtsstaatlichen Verfahren und einer Entscheidungsethik auf, z. B. Rechtsanwendungen einer menschlichen Entscheidung vorbehalten sind. Wissenschaftler*innen und politische Entscheider*innen haben die Themen gründlich aufgearbeitet, verbunden mit strategischen Handlungshinweisen für den weiteren Diskurs.