Die bürgengleiche Haftung im Arbeits- und Sozialrecht
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Verschiedene Normen im Arbeits- und Sozialrecht sehen vor, dass Dritte für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers bürgengleich haften. Die Haftungsnormen finden sich verstreut über verschiedene Gesetze und sehen teils abweichende Voraussetzungen vor. Der Autor nimmt alle Haftungsnormen in den Blick, um sich von einer zu sehr auf Einzelprobleme fokussierten Betrachtung zu lösen. Stattdessen werden gemeinsame Strukturen der Rechtsfigur in Abgrenzung zu anderen Haftungsformen herausgearbeitet. Die Bildung von Fallgruppen und die klare Umschreibung der jeweiligen Entstehungshintergründe und Funktionen der Haftungsnormen bilden die Grundlage für ein Gesamtkonzept zur bürgengleichen Haftung. Die Durchsetzung der Haftung in der Praxis wird eingehend erläutert.