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Bei erheblichen Zuwendungen unter Ehegatten wird in der Rechtsprechung und im überwiegenden Teil des Schrifttums von unbenannten Zuwendungen ausgegangen. Dieses Konzept wurde auf nichteheliche Lebensgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Lebensformen ausgeweitet. Unklar bleibt jedoch, ob unbenannte Zuwendungen auch außerhalb dieser Konstellationen anwendbar sind. Bei Zuwendungen von Schwiegereltern wird das Vorliegen einer unbenannten Zuwendung abgelehnt. Die Rechtsprechung hat bisher in nicht-familienrechtlichen Zusammenhängen nicht auf dieses Institut zurückgegriffen. Insbesondere hat der BGH bei Leistungen im Hinblick auf zukünftige Erbeinsetzungen das Vorliegen einer unbenannten Zuwendung verneint. Einige Autoren vertreten jedoch die Ansicht, dass die unbenannte Zuwendung ein eigenständiges Rechtsinstitut ist, das auch im Zivilrecht, etwa im Gesellschafts- und Stiftungsrecht, von Bedeutung sein könnte. Diese Untersuchung widmet sich dieser Fragestellung. Zunächst wird die Rechtsfigur der unbenannten Zuwendung im Familienrecht analysiert, insbesondere die Begründungslinien der Rechtsprechung. Anschließend werden Konstellationen außerhalb des Familienrechts betrachtet, in denen die unbenannte Zuwendung relevant sein könnte. Im dritten Teil werden die Ergebnisse analysiert, in Beziehung zueinander gesetzt und ein Vorschlag de lege ferenda präsentiert.
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Unbenannte Zuwendungen als Ausgleichsmechanismus im Zivilrecht, Lennert Althoff
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- 2019
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