Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg
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Gesetzliche Grundlage für die Beteiligung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an Entscheidungen ihrer Dienststellen in persönlichen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ist das Landespersonalvertretungsgesetz. Mit dem Kommentar wird dem Bedürfnis der Praxis nach einer aktuellen und kompakten Arbeits- und Orientierungshilfe Rechnung getragen. Die Vorschriften werden – soweit sie sich nicht aus dem Gesetzestext allein ergeben – leicht nachvollziehbar erläutert. Dabei wird auf wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung hingewiesen. Der Titel umfasst auch die Kommentierung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz mit zahlreichen und anschaulichen Praxisbeispielen. Harald Burkhart, Verwaltungsdirektor und Referent beim Gemeindetag Baden-Württemberg, ist mit Fragen der kommunalen Verwaltungsorganisation und Personalwirtschaft seit vielen Jahren eng befasst und war an zahlreichen Änderungen des Landespersonalvertretungsrechts maßgeblich beteiligt. Achim Zimmermann, Fachanwalt für Verwaltungs- und Arbeitsrecht, Partner der Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte (Stuttgart). Er berät zahlreiche Städte und Gemeinden sowie Landkreise u. a. in personalrechtlichen Fragestellungen zum Arbeits- bzw. Beamtenrecht und zum Landespersonalvertretungsrecht und berücksichtigt dies im Rahmen der Kommentierung.