40 Jahre RAV
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Die Gründung des Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fällt, gesellschaftskritisch betrachtet, mit der Krise des fordistischen Gesellschaftsmodells und dem aufkommenden globalen Neoliberalismus deutscher Prägung zusammen. Anders betrachtet reagierten Anwältinnen und Anwälte mit dem Aufbau des RAV zum Schutz der Freiheit der Advokatur und von demokratischer Rechtsstaatlichkeit gegen den Sicherheitsstaat auf die Einschränkung von Freiheits- und Berufsrechten, auf Ehrengerichtsverfahren und drohende Berufsverbote gegen diejenigen, die Mitglieder der RAF und andere Linke als Beschuldigte verteidigten. Zugleich beginnt der RAV, als Teil der Bürgerrechtsbewegung national wie international für Menschenrechte zu streiten. An den Protesten gegen das Atommülllager im Wendland, gegen die Treffen der G8- und G20-Eliten, für eine gerechte Mietenpolitik, für ein menschenrechtlich fundiertes Asyl- und Ausländerrecht ist der RAV ebenso beteiligt wie an der rechtspolitischen Kritik am Gefängnis-, Polizei- und Kriminalsystem. Die hier versammelten Beiträge stellen nicht nur ein Kaleidoskop der rechtspolitischen und verfahrensrechtlichen anwaltlichen Auseinandersetzungen der vergangenen vier Jahrzehnte dar, sondern benennen zugleich zukünftige Aufgaben im „Kampf um die freie Advokatur und um ein demokratisches Recht.“ Es schreiben u. a.: Berenice Böhlo, Helga Cremer-Schäfer, Herta Däubler-Gmelin, Rolf Gössner, Kurt Groenewold, Wolfgang Kaleck, Udo Kauß, Ulrike Lembke, Anna Luczak, Helmut Pollähne, Birgit Sauer, Tobias Singelnstein, Elke Steven, Peer Stolle, Antonia von der Behrens und Hartmut Wächtler.